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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Matri-Feuertanz

Stand: 10. März 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter Matri-Feuertanz, Heike [Schmerker] Roß, Känerweg 27, 88316 Isny (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden über die Durchführung von Feuershows und damit verbundenen Dienstleistungen.
  2.  Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

§ 2 Vertragsgegenstand und Pflichten des Kunden

  1. Der Anbieter verpflichtet sich, eine Feuershow gemäß den vereinbarten Details (Datum, Uhrzeit, Ort, Art der Show) durchzuführen.
  2. Der Kunde stellt sicher, daß der vereinbarte Veranstaltungsort für eine Feuershow geeignet ist. Dies umfaßt:
    1. Die Einhaltung aller notwendigen behördlichen Genehmigungen (z. B. Brandschutz, Versammlungsrecht, Nutzung öffentlicher Flächen).
    2. Die Bereitstellung eines sicheren Bereichs, der frei von brennbaren Materialien, Gasleitungen oder anderen Gefahrenquellen ist.
    3. Die Sicherstellung, daß der Boden tragfähig und nicht brennbar ist (z. B. Asphalt, Beton, Sand), sofern nicht anders vereinbart.
    4. Die Umgebungstoleranz für Verunreinigungen durch Ruß, Funkenflug und Brandmittelspritzer/-auslauf.
  3. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich über etwaige Besonderheiten des Ortes (z. B. Windverhältnisse, Nähe zu Gebäuden, Anwesenheit von Tieren) zu informieren.

§ 3 Haftung und Risikoaufklärung

  1. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Feuershows ein inhärentes Risiko bergen. Trotz höchster Sicherheitsstandards kann es zu Unfällen, Brandentstehung oder Sachbeschädigung kommen. Letzterer Hinweis (Sachbeschädigung) schließt u.a. Funkenflug, Brandmittelspritzer/-auslauf
    (z.B. Paraffinöle, Brennspiritus) und Ruß mit ein.
  2. Der Anbieter haftet für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt.
  3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer Verletzung der Pflichten des Kunden nach § 2 (z. B. mangelnde Genehmigung, ungeeigneter Standort) beruhen.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen, die auch Schäden durch Feuerkunst abdeckt, sofern dies gesetzlich oder durch den Veranstalterort gefordert wird.

§ 4 Stornierung und Rücktritt (Widerrufsrecht)

  1. Rücktritt durch den Kunden:
    1. Der Kunde kann vom Vertrag bis zu 30 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne Angabe von Gründen zurücktreten. In diesem Fall fallen keine Kosten an.
    2. Zwischen 30 und 14 Tagen vor dem Termin beträgt die Stornogebühr 30% des vereinbarten Gesamtpreises.
    3. Zwischen 14 und 7 Tagen vor dem Termin beträgt die Stornogebühr 60% des vereinbarten Gesamtpreises.
    4. Bei einem Rücktritt weniger als 7 Tage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen des Kunden am Veranstaltungstag („No-Show") ist der Anbieter berechtigt, den vollen vereinbarten Preis zu verlangen.
    5. Der Anbieter behält sich vor, die Höhe der Stornogebühr durch Nachweis tatsächlicher entstandener Kosten (z. B. bereits gebuchte Ersatztermine, Materialkosten) zu reduzieren oder zu erhöhen, wobei die oben genannten Pauschalen als Mindestschadensersatz gelten.
  2. Rücktritt durch den Anbieter:
    1. Der Anbieter kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn höhere Gewalt (z. B. extreme Wetterbedingungen wie Sturm, Gewitter, starke Regenfälle) oder eine akute Krankheit vorliegt, die eine sichere Durchführung unmöglich machen, oder
    2. wenn der Kunde seine Pflichten nach § 2 verletzt hat.
    3. Im Fall a. ist der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet.
    4. Eine Ersatzleistung (anderer Feuerkünstler oder Nachholtermin) wird angeboten, sofern dies möglich ist.

§ 5 Wetterabhängigkeit

  1. Feuershows sind wetterabhängig. Der Anbieter behält sich vor, die Show bei widrigen Witterungsbedingungen (insbesondere Starkwind, Regen, Gewitter) kurzfristig zu verschieben oder abzusagen, um die Sicherheit von Personen und Eigentum zu gewährleisten.
  2. Der Kunde wird über eine solche Entscheidung so früh wie möglich informiert. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz wegen der Absage aus Wettergründen.

§ 6 Urheberrecht und Bildrechte

  1. Die Choreographie und die künstlerische Gestaltung der Show unterliegen dem Urheberrecht des Anbieters.
  2. Der Kunde darf Fotos und Videos der Show für private Zwecke erstellen. Eine kommerzielle Nutzung (z. B. Werbung, Verkauf) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, Fotos und Videos der Show für eigene Werbezwecke (Website, Social-Media) zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden (z. B. Persönlichkeitsrechte von Gästen) entgegenstehen.

§ 7 Schlußbestimmungen 

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des CISG.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Änderungen der AGB werden auf unserer Website veröffentlicht. Bei neuen Buchungen gelten die jeweils aktuellen AGB. Für laufende Verträge behalten wir uns Änderungen nur vor, wenn diese dem Kunden nicht nachteilig sind oder mit dessen Zustimmung erfolgen. Bestandskunden (aktuell vertragsaktiv) werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

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